Kommunistenverbot
Am 6. August 1940, verbot der Bundesrat alle «kommunistischen Aktivitäten und Propaganda» und etwas später folgte das Verbot der Kommunistischen Partei der Schweiz. Daneben wurden auch weitere linken Parteien und Organisationen verboten. Dieser Akt der politischen Repression stellte ein historisches Ereignis dar, das für die Entstehung der Partei der Arbeit entscheidend war.